Vereinssatzung
§1
Der Verein führt den Namen Kirmesverein Töttleben, hat seinen Sitz in Erfurt-Töttleben, Wertsgasse 7 und soll in das
Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name "Kirmesverein Töttleben e.V.".
§2
Der Kirmesverein Töttleben e.V. mit Sitz in Erfurt-Töttleben verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" Der Abgabenordnung.
Zwecke des Vereins ist:

• die Förderung der Traditionspflege alle Altersgruppe
• die Förderung zwischenmenschlicher Kommunikation
• die Förderung des kulturellen Ortslebens unter Einbeziehung der Jugendlichen
• Förderung des Umwelt- und Landschaftschutzes
• Förderung der Bildung und Erziehung

 

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:

• Errichtung und Säuberung von Naturschutzgebieten
• Verkehrserziehung
• Chronikforschung
• Organisation von Seniorennachmittagen
• Organisation von Kinderveranstaltungen

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mittel des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohen Vergütungen begünstigt werden.
§3
Mitglied kann jede Person werden, die mindest 14 Jahre alt ist. Über den schriftlich zu stellenden Aufnahmeantrag
entscheidet der Vorstand. Minderjährige bedürfen der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
§4
Der Austritt aus dem Verein kann jederzeit durch eine dem Vorstand abzugebende schriftliche Erklärung erfolgen.
Die Mitgliedschaft endet ferner mit dem Tod, Ausschluß oder vereinschädigendes Verhalten. Über Ausschluß
entscheidet die Mitgliederversammlung.
§5
Die Mitglieder haben einen jährlichen Beitrag zu zahlen, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.
§6
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und 1
Beisitzer. Der 1. und der 2. Vorsitzende sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Sie vertreten den Verein gerichtlich
und außergerichtlich. Jeder der beiden Vorsitzenden ist einzeln vertretungsberechtigt. Der Vorstand wird von der
Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt, bleibt aber bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt.
§7
Jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche
Mitgliederversammlung einberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder wenn die Einberufung von
mindestens einem Drittel der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der gründe verlangt wird. Jede
Mitgliederversammlung wird vom vorstand unter Angabe der Tagesordnung eine Woche vorher schriftlich einberufen.
Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem 1., bzw. bei dessen Verhinderungen dem 2. Vorsitzenden. Sind
beide Verhindert, wählt die mitgliederversammlung den Versammlungsleiter. Die Mitgliederversammlung faßt
Entschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben
daher außer Betracht. Für Satzungsänderungen ist jedoch eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen
Stimmen und zur Auflösung des Vereins eine solche von drei Viertel erforderlich. Abstimmungen erfolgen schriftlich,
wenn ein Drittel der erschienenen Mitglieder dies beantragt. Alle Beschlüsse sind schriftlich festzuhalten und vom
Versammlungsleiter zu unterschreiben.
§8
Die Geschäftsführung des Vorstands , einschließlich der Kassen- und Buchführung , ist mindestens einmal
jährlich durch zwei von der Mitgliederversammlung ebenfalls auf zwei Jahre gewählte Revisoren einer genauen
rechnerischen und sachlichen Prüfung zu unterziehen. Die Mitglieder des Vorstands haben den Revisoren jede
notwendige Auskunft zu geben. Die Revisoren können nicht gleichzeitig Mitglieder des Vorstands sein.
§9
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke geht das gesamte Vermögen an das
Albert Schweizer Kinderdorf Thüringen e.V., Unter dem Berge 6, 99097 Erfurt, Tel. 0361 / 4210536.